In unserem Mietpark bieten wir Ihnen zahlreiche, wirtschaftliche Alternativen zum Kauf von Neu- und Gebrauchtgeräten an.
Die Firma T & M Abbruchtechnik GmbH verfügt über eine umfangreiche Auswahl an Abbruch-komponenten verschiedenster Größen. Zudem sind sämtliche gängige Adaptionen wie zum Beispiel Oil Quick, Likufix, Verachtert, Lehnhoff und Liebherr sowie Hydraulikbagger und Radlader vorrätig.
Nähere Informationen und Beratung zu einzelnen Produkten sowie Angeboten erteilen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail.
1. Mietrate
Die Miete versteht sich ohne die jeweils gesetzliche geforderte Umsatzsteuer und ist berechnet auf einen Einsatz von maximal 8 Motorstunden am Tag bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen im Monat oder 1.920 Motorstunden im Jahr. Sollte auf dieser Basis die kalkulierte Einsatzzeit voraussichtlich oder tatsächlich überschritten werden, so kann der Vermieter die Miete entsprechend der erwarteten oder tatsächlichen Einsatzzeit anpassen. Der Mieter hat den Vermieter von der erwarteten oder tatsächlichen Mehrbeanspruchung des Mietgegenstandes unverzüglich zu unterrichten.
2. Regelung zur Übernahme und Rückgabe des Mietgegenstandes
Anlässlich einer Übergabe oder Rückgabe des Mietgegenstandes werden Checklisten erstellt, um den Zustand des Mietgegenstandes festzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, an deren Erstellung anlässlich der Übergabe mitzuwirken. Zu diesem Zweck wird er oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter oder Dritter bei der Übergabe und Rückgabe zugegen sein. Erfolgt dies nicht, so gilt der Mietgegenstand, wie vom Vermieter oder durch den von ihm beauftragten Dritten (bspw. der Spediteur) protokolliert, als übergeben. Die Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter hat stets im gereinigten, betriebsbereiten, transportfähigen und vertragsgemäßen überlassenen Umfang und Zustand zu erfolgen. Zu erwähnen ist, dass der Mietgegenstand in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Gesamtlaufleistung und Einsatzart entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher zurückzugeben ist. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Erfolgt dies nicht, so behält sich der Vermieter vor, die entsprechenden Arbeiten hierzu in Rechnung zu stellen.
3. Verschleißteile und Betriebsstoffe
Die Verschleißkosten als auch die Betriebskosten trägt der Mieter.
Die in Checklisten festgehaltenen Verschleiß- und Verbrauchsangaben sind Grundlage für die Berechnung der Kosten für den Verschleiß der Verschleißteile und den Verbrauch der Betriebsstoffe. Die Kosten werden prozentual in Abhängigkeit vom tagesaktuellen Verkaufspreis der betreffenden Verschleißteile beziehungsweise Betriebsstoffe zzgl. eventueller Arbeitszeit oder Beschaffungsnebenkosten berechnet.
Wir berechnen Euro 3,00 zzgl. MwSt. / Liter AdBlue und Euro 3,50 zzgl. MwSt. / Liter Diesel.
4. Bedienung und Reparaturen
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur vom ausgebildeten Fachpersonal bedienen zu lassen. Die Maschine ist pfleglich zu behandeln. Reparaturen dürfen nur von vom Vermieter autorisierten Dritten oder durch den Vermieter selbst vorgenommen werden, soweit die Parteien in Einzelfall nichts Abweichendes vereinbaren. Im Falle der Reparatur dürfen nur Original-Ersatzteile des Herstellers (OEM-Teile) oder vom Vermieter zur Verfügung gestellte Ersatzteile verwendet werden.
Gewalt- und Unfallschäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Der Vermieter entscheidet je nach Sachlage und Umfang des Schadens über die weitere Abwicklung, insbesondere über die Durchführung einer Reparatur.
5. Liefer- und Erfüllungsort
Liefer- und Erfüllungsort ist das Betriebsgelände (Nickenicher Str. 10, 56642 Kruft) des Vermieters.
6. Eigentumsverhältnisse
Der Vermieter ist Eigentümer des Mietgegenstandes. Die Vermieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Mieter den Mietgegenstand zu besichtigen oder auf seinen Zustand zu überprüfen.
Der Mieter darf über den Mietgegenstand nicht verfügen, insbesondere ihn weder verkaufen, verpfänden, verschenken, noch zur Sicherung übereignen. Eine Weitervermietung oder sonstige Überlassung des Mietgegenstands an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Der Einsatz des Mietgegenstandes ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zulässig.
7. GPS-Ortung
Der Mieter bestätigt, dass er vom Vermieter informiert wurde, dass in den Mietgegenständen ein GPS-Ortungssystem eingebaut ist, welches vom Vermieter aktiviert wird, so dass Daten an den Vermieter übermittelt werden können.
Die Übermittlung der Daten dient der Erfassung von Maschinenbetriebsstunden und der technischen Fernüberwachung sowie der Aufklärung eventueller Diebstähle. Hierzu können Standort, Datum, Einsatzzeiten und sonstige Maschinen technische Informationen erfasst werden.
8. AGBs
Der Mietvertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-CISG. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters. Diese können auf Anfrage ausgehändigt werden.